Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer.

Steuergegenstand ist der Aufwand für Vergnügen, in Form von Veranstaltungen und Musik-, Unterhaltungs-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten.

Steuerpflichtiger ist der Veranstalter oder der Aufsteller.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Telefon: 03307 4684 137
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Katja Böttcher
Zimmer: 239
Telefon: 03307 4684 138
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de