Unterhalt und Beistandschaften

Im Landkreis Oberhavel werden Mütter und Väter beraten und unterstützt, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen sowie werdende Mütter und junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag. Rechtsgrundlage ist § 18 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Die Beratung und Unterstützung gilt für Fragen zu:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüche des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen
  • Unterhaltsansprüche alleinsorgeberechtigter Elternteile nach § 1615 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dem sogenannten Betreuungsunterhalt

Bei Bedarf kann eine Beistandschaft durch das Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten. Für den jungen Volljährigen ist die Einrichtung einer Beistandschaft nicht mehr möglich. Unterhaltsverpflichtete haben keinen Anspruch auf Rechtsberatung.

Die Führung einer Beistandschaft sowie eine Beratung durch das Jugendamt sind grundsätzlich kostenlos.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
www.oberhavel.de


Allgemeine Sprechzeiten
Grundsätzlich sind die Bereiche der Kreisverwaltung zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr