Straßenbenennung

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend des § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Benennung von bewohnten Gemeindeteilen sowie der im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Brücken.

Entsprechend des § 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) zählen auch alle sonstigen dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen dazu. Zu ihnen gehören insbesondere die öffentlichen Feld- und Waldwege, die beschränkt-öffentlichen Wege und die Eigentümerwege.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste@zehdenick.de