Zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode im Juni 2026 sucht die Stadt Zehdenick interessierte Bewerberinnen und Bewerber für die Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Zehdenick mit einer Schiedsperson sowie mit einer stellvertretenden Schiedsperson. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2026.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch die Direktorin des Amtsgerichtes Zehdenick, unter deren fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen. Sie erhalten nach der Aufwandsentschädigungssatzung für Schiedspersonen der Stadt Zehdenick eine monatliche Aufwandsentschädigung.
AUFGABEN EINER SCHIEDSPERSON
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Die Schiedsstellen sind für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, insbesondere nachbarrechtliche Auseinandersetzungen (nicht aber für Angelegenheiten der Familiengerichte und der Arbeitsgerichte) sowie für bestimmte strafrechtliche Delikte (u.a. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) zuständig.
VORAUSSETZUNGEN
Für die Berufung als Schiedsperson sollen Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Maßgaben des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes (BbgSchGG) das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle, d.h. in Zehdenick einschließlich der Ortsteile, wohnen.
Zudem wird geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach der Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zudem dürfen sich die Personen nicht im Vermögensverfall (z.B. keine Insolvenz, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis) befinden.
PERSÖNLICHEN ANFORDERUNGEN
Für das Ehrenamt ist es besonders wichtig, dass die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung und Integrität besitzen sowie fähig sind, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Für die Tätigkeit sollten die Bewerberinnen und Bewerber einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte hinreichenden Bildungsgrad aufweisen, im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sicher sein und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de.
BEWERBUNG
Bewerbungen können bis zum 15.05.2026 bei der
Stadt Zehdenick – Der Bürgermeister
Fachbereich Zentrale Verwaltung
Kennwort: Schiedsstelle
Falkenthaler Chaussee
16792 Zehdenick
eingereicht werden.
Mit der Bewerbung ist ein einfaches Führungszeugnis einzureichen.
Ansprechpartner: Herr Winterhak | Tel. 03307-4684-121 | E-Mail: kommunales@zehdenick.de
Das Bewerbungsformular erhalten Sie von Herrn Winterhak sowie als PDF hier.
Den Ausschreibungstext als PDF finden Sie noch einmal hier.
Zuständigkeit: Fachbereich IV
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Zuständigkeit: Zentrale Vergabestelle (Fachbereich II)
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